EU-Kommissarin: "Macht euch keine Sorgen mehr wegen ACTA"
EU-Kommissarin: "Macht euch keine Sorgen mehr wegen ACTA"
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda in Brüssel zuständige EU-Kommissarin, hat am Freitag auf der re:publica in Berlin ACTA für mehr oder weniger erledigt erklärt. "Macht euch keine Sorgen mehr wegen ACTA", sagte die Niederländerin. Sie skizzierte eine Welt, die "wahrscheinlich" ohne das Anti-Piraterie-Abkommen oder vergleichbare Pläne der USA wie der SOPA (Stop Online Piracy Act) auskomme.
Ganz sicher sein in dieser Vermutung kann sie sich freilich nicht. Federführend für ACTA in Brüssel ist ihr Ressortkollege Karel De Gucht. Der Handelskommissar ist ein Verfechter des Vertrags zur besseren Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern.
Der neue NuoViso Film "Kriegsversprechen II" wirft einen Blick auf die Planspiele amerikanischer Denkfabriken Anfang der 90er Jahre und stellt erschreckende Paralellen zur Gegenwart fest. Was in den Dokumenten des "Projects for the New American Century" schriftlich niedergedacht wurde, ließt sich wie ein Drehbuch für die darauffolgende Geschichtsschreibung. Völkerrechts- widrige Angriffskriege auf Jugoslawien, Afghanistan, Irak und Libyen waren die Folge. Und für Syrien und den Iran plant man derzeit auch großangelegte Militärinterventionen.
Fast gebetsmühlenartig versuchte ich in Artikeln die Ausbeutung der Bürger über die Energiewende zu thematisieren. Ganz offensichtlich wurde hier das schlechte Gewissen der Menschen benutzt, um Konjunkturprogramme im Milliardenbereich in Gang zu setzen. Langsam aber sicher, ist die maximale Belastbarkeit – zumindest bei einkommensschwachen Familien – erreicht. Der Nutzen ist mehr als umstritten und die Folgen für die Volkswirtschaft noch nicht zu beziffern. In der Welt-Online wurde nun zumindest eine Diskussion darüber angestoßen, auch wenn diese vermutlich nicht weiter geführt werden wird. Wo man von einer Energierevolution sprechen kann, erschließt sich auch nicht jedem.
Weg frei für Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht
Einen ersten Durchbruch konnten Kläger vor dem Sozialgericht Berlin erreichen. Die Richter urteilten, dass der derzeit bemessene Hartz IV Regelsatz gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt. In dem heute veröffentlichten Urteil bescheinigten die Richter den Regelleistungen eine „Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist nunmehr geebnet, da die 55. Kammer ein Verfahren gegen das Jobcenter Berlin-Neukölln aussetzt und das Verfassungsgericht zur Prüfung anruft. Dieses soll abschließend entscheiden, ob die Hartz IV Regelsätze gegen das Grundgesetz verstoßen. (AZ: 55 AS 9238/12). Geklagt hatte eine dreiköpfige Familien, die auf das Arbeitslosengeld II angewiesen ist.